Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten?

Privatpatienten:

Die Abrechnung erfolgt gemäß der geltenden GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Die operative Hauptleistung wird bei diesem Verfahren mit dem 6,5-fachen Satz berechnet, die übrigen Leistungen werden maximal bis auf den 3,5-fachen Satz gesteigert. Viele Versicherungen erstatten bei dieser Operation sämtliche Kosten, auch den erhöhten Steigerungsfaktor. Es gibt aber auch Versicherungen, die von sich aus nur einen erheblich geringen Leistungsumfang übernehmen. Dann wird der jeweilige Differenzbetrag vom Patient selbst getragen. 

Dies sollte im Vorfeld geklärt werden. Gerne geben Frau Sandra Heß oder Frau Julia Drescher Ihnen Auskunft (Sekretariat: 030-83222900).

Gesetzlich versicherte Patienten:

Die Kosten für den reinen Klinikaufenthalt werden von den gesetzlichen Kassen vollständig übernommen. Die Kosten für die "Arztleistungen" und die Narkose müssen die Patienten leider selbst übernehmen.

Besteht aber eine Zusatzversicherung für die stationäre Behandlung, werden die Kosten in der Regel übernommen und es gelten in etwa die Bedingungen der privat versicherten Patienten. 

Fragen Sie aber bitte gern im Sekretariat bei Frau Sandra Heß oder Frau Julia Drescher nach (Sekretariat: 030-83222900).